Inhaltsverzeichnis:
- Eva Weber betont wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus
- Martin Sailer sieht Potenzial für eine Leitökonomie
- Tourismusabgabe fördert lebenswerte Regionen
- Verfassungsrechtliche Grundlagen und Appell an die Staatsregierung
Eva Weber betont wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus
Die Oberbürgermeisterin von Augsburg, Eva Weber, unterstreicht die hohe wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die Stadt. Der Tourismus sei eine der tragenden Säulen der lokalen Wirtschaft und benötige daher eine stabile Finanzierungsgrundlage, um seine Zukunft zu sichern. Sie betont, dass Augsburg im Wettbewerb mit anderen Städten mithalten müsse, die bereits ähnliche Einnahmequellen erschlossen haben. Die Tourismusabgabe könne dabei nicht nur den klassischen Städtetourismus stärken, sondern auch das Tagungs- und Kongressangebot der Region erweitern. Dadurch würde die Anziehungskraft Augsburgs als touristisches Ziel langfristig gesteigert.
Martin Sailer sieht Potenzial für eine Leitökonomie
Für Martin Sailer, den Landrat des Landkreises Augsburg, bietet die Tourismusabgabe eine Möglichkeit, den Tourismus zu einer „Leitökonomie“ der Region auszubauen. Gezielte Investitionen könnten wirtschaftliche Vorteile schaffen und kulturelle Angebote erweitern, was die Lebensqualität nachhaltig erhöht. Laut Sailer würde die gesamte Region profitieren, da durch die Förderung des Tourismus nicht nur finanzielle Gewinne erzielt, sondern auch kulturelle Impulse gesetzt werden könnten, die die Attraktivität der Region steigern.
Tourismusabgabe fördert lebenswerte Regionen
Dr. Klaus Metzger, Landrat des Landkreises Aichach-Friedberg, unterstützt die Idee der Tourismusabgabe, um die Region als attraktiven Lebensraum zu stärken. Eine solche Abgabe könne zudem die Region für Fachkräfte anziehender machen und biete so nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale und kulturelle Vorteile. Metzger hebt hervor, dass die Förderung des Tourismus einen positiven Beitrag zur sozialen und kulturellen Entwicklung der Region leisten könne und somit weit über rein wirtschaftliche Aspekte hinausgehe.
Verfassungsrechtliche Grundlagen und Appell an die Staatsregierung
Das Schreiben der Verantwortlichen betont, dass die Einführung einer Tourismusabgabe verfassungsrechtlich unbedenklich sei. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits ähnliche Abgaben in anderen Städten wie Hamburg, Bremen und Freiburg bestätigt. Die Entscheidung, eine solche Abgabe einzuführen, liege letztlich in der Hand der Kommunen. Augsburg und die Landkreise bitten die bayerische Staatsregierung um eine Prüfung und hoffen, dass diese neue Einnahmequelle auch in Bayern bald verfügbar sein könnte.
Quelle: www.fox360.net.de, presse-augsburg.de