Dienstag, 12 November 2024 12:11

Steuerliche Tipps für das Jahr 2024 - Sparen bis zur letzten Sekunde

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Steuertipps Steuertipps pixabay / Foto illustrativ

Zum Jahresende bietet sich eine letzte Gelegenheit, steuerliche Vorteile auszuschöpfen, bevor die Frist am 31. Dezember abläuft. Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi), rät Steuerzahlern, ihre Ausgaben genau zu planen, um von möglichen Steuerentlastungen zu profitieren. Die folgenden Strategien können helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Inhaltsverzeichnis:

Werbungskosten optimal nutzen

Werbungskosten können gezielt in diesem Jahr gebündelt werden, um die Pauschale von 1.230 Euro zu überschreiten. Wer etwa Ausgaben für Fortbildungen oder neue Arbeitsmittel vorzieht, erhöht damit den absetzbaren Betrag über die Pauschale hinaus. Wird das private Telefon oder Internet beruflich genutzt, können ohne Einzelbelege bis zu 20 Euro monatlich als Werbungskosten angerechnet werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Alle Arbeiten im Haushalt oder auf dem Grundstück, die durch ein Unternehmen erledigt werden, lassen sich steuerlich absetzen. Winterdienst, Fensterreinigung oder der Weihnachtsputz zählen dazu. Bis zu 20 % der Arbeitskosten können bei einem maximalen Betrag von 20.000 Euro abgesetzt werden. Handwerkerleistungen für Renovierungen, wie Malerarbeiten oder die Bodenpflege, sind bis zu 6.000 Euro Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Auch hier können 20 % als Steuerbonus geltend gemacht werden. Wer hohe Kosten erwartet, sollte mit dem Handwerksbetrieb eine Teilzahlung vereinbaren, um den Betrag auf mehrere Steuerjahre zu verteilen.

Energetische Sanierung

Bei größeren energetischen Maßnahmen wie der Wärmedämmung oder dem Austausch von Fenstern können nicht nur Arbeits-, sondern auch Materialkosten steuerlich geltend gemacht werden. Eine Investition von bis zu 200.000 Euro wird über drei Jahre hinweg gefördert. Die Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden, der bescheinigt, dass die energetischen Anforderungen erfüllt sind.

Sonderausgaben und Spenden

Höhere Gesundheitskosten wie eine Augenlaseroperation oder ein Kuraufenthalt sollten in einem Jahr gebündelt werden, um die Zumutbarkeitsgrenze zu überschreiten. So lassen sich zusätzliche Krankheitskosten wie Brillen und Medikamente ebenfalls absetzen. Wer in der Weihnachtszeit spendet, profitiert ebenfalls. Spenden über 36 Euro lassen sich steuerlich absetzen, solange sie an anerkannte gemeinnützige Organisationen gehen. Spendenbescheinigungen werden erst ab 300 Euro Einzelbetrag benötigt.

Weitere Steuerentlastungen und Prämien

Für das Jahr 2020 ist noch bis zum 31.12.2024 eine freiwillige Einkommensteuererklärung möglich. Wer berechtigt ist, kann auch von der Arbeitnehmersparzulage für Sparverträge profitieren, solange das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete liegt. Eine weitere Möglichkeit: Die Vorauszahlung der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung kann bis zum dreifachen Jahresbetrag getätigt werden. So lässt sich die Steuerlast in diesem Jahr reduzieren. Der maximale Betrag von 3.000 Euro der Inflationsausgleichprämie kann noch bis Jahresende von Arbeitgebern steuerfrei an Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Zum Jahresabschluss lohnt es sich, alle Steueroptionen sorgfältig zu prüfen und gezielt Maßnahmen zu ergreifen. So können Steuerzahler ihre finanzielle Last für das Jahr 2024 erheblich mindern und optimale Steuerersparnisse erzielen.

Quelle: www.fox360.net/de, presse-augsburg.de