Donnerstag, 26 Dezember 2024 16:21

Ingolstadt setzt Grundsteuerreform um - Neue Hebesätze beschlossen

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Grundsteuerreform-Ingolstadt Grundsteuerreform-Ingolstadt pixabay/Foto illustrativ

Die Stadt Ingolstadt hat mit der Umsetzung der Grundsteuerreform begonnen. Diese bringt erhebliche Änderungen für Grundstückseigentümer mit sich. Ab dem 13. Januar 2025 werden die Bescheide versandt, die alle wichtigen Informationen sowie ein Beiblatt mit Erläuterungen enthalten. Grundstückseigentümer sollten diese Bescheide genau prüfen und bei Fragen rechtzeitig handeln.

Inhaltsverzeichnis:

Neue Hebesätze für Grundsteuer A und B

Die Stadtratsentscheidung führte zu einer Anpassung der Hebesätze. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wurde auf 475 Prozent erhöht, während der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) unverändert bei 390 Prozent bleibt. Diese Änderungen folgen ausgiebigen Diskussionen und gewährleisten eine aufkommensneutrale Umsetzung, bei der das Gesamteinkommen der Stadt weitgehend gleich bleibt.

Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen

Die Reform führt zu einer neuen Berechnungsmethode. Statt des bisherigen Grundstückswerts sind nun die Grundstücksgröße, die Gebäudeflächen und deren Nutzung maßgeblich. Für einige Steuerpflichtige bedeutet dies eine höhere Belastung, während andere entlastet werden. Die Stadtverwaltung betont, dass diese Veränderungen stark von den individuellen Grundstücksdaten abhängen.

Falls bis Ende Januar 2025 kein neuer Grundsteuerbescheid vorliegt, sollte geprüft werden, ob ein Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt eingegangen ist. Dieser ist Voraussetzung für die Ausstellung des städtischen Bescheids.

Umgang mit Fehlern und Kontaktmöglichkeiten

Trotz intensiver Vorbereitung kann es zu Fehlern kommen. Wenn ein Grundsteuermessbescheid falsche Angaben, wie etwa unkorrekte Flächengrößen, enthält, sollte dies schriftlich und mit Nachweisen beim Finanzamt gemeldet werden. Auch Bescheide, die fälschlicherweise an ehemalige Eigentümer oder Verstorbene ausgestellt werden, können korrigiert werden.

Die Stadt Ingolstadt stellt umfangreiche FAQ auf ihrer Website bereit. Für individuelle Fragen können sich Bürger per E-Mail oder telefonisch an die Hotline wenden. 

Die Umsetzung der Grundsteuerreform markiert einen bedeutenden Schritt in der Anpassung an neue rechtliche Vorgaben. Grundstückseigentümer sollten die Bescheide sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten rechtzeitig handeln.

Quelle: ingolstadt-today.de