Der Inhalt des gefälschten Schreibens
Das gefälschte Schreiben, das in den Stadtvierteln Rechts der Wertach und Herrenbach aufgetaucht ist, scheint auf offiziellem städtischen Briefpapier verfasst zu sein und gibt Martin Schenkelberg, den Sozialreferenten der Stadt, als Verfasser an. In dem Schreiben wird die Grundsatzentscheidung des Freistaates Bayern, eine Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz flächendeckend einzuführen, infrage gestellt. Der „Offene Brief“ unterstellt ferner die Umsetzung eines sogenannten „Augsburger Modells“ der Bezahlkarte, bei dem postleitzahlenbezogene Einkaufseinschränkungen aufgehoben und auf weitere Kontrollen verzichtet werden sollen.
Reaktionen und Maßnahmen der Stadt Augsburg
Martin Schenkelberg bezeichnet das Schreiben als „dreiste Fälschung“ und distanziert sich entschieden davon. „Mit diesem ‚Offenen Brief‘ wird gezielt die Seriosität städtischer Informationen missbraucht und vorsätzlich politische Desinformation verbreitet“, so Schenkelberg. Er betont, dass der Freistaat Bayern mit der Bezahlkarte Barauszahlungen so weit wie möglich verhindern möchte, was im gefälschten Schreiben gegenteilig dargestellt wird. Schenkelberg hofft, dass die Täter ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden.
Strafanzeige und Information des Ministeriums
Die Stadt Augsburg hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration über den Vorfall informiert. Es besteht die Möglichkeit, dass auch andere Städte Ziel einer ähnlichen politischen Attacke werden könnten. Die Stadt Augsburg sieht sich in der Pflicht, den Vorfall richtigzustellen, um weiteren Schaden für das Vertrauen in die Arbeit der Stadtverwaltung zu verhindern.
Hintergrund der Bezahlkarte für Asylbewerber
Seit dem 8. Mai gibt das Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung der Stadt Augsburg die Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus. Die Einführung dieser Karte ist Teil einer Grundsatzentscheidung des Freistaates Bayern, die darauf abzielt, Barauszahlungen an Asylbewerber weitgehend zu verhindern und so die finanzielle Unterstützung effizienter und sicherer zu gestalten.
Vorteile der Bezahlkarte
Die Bezahlkarte soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ihren täglichen Bedarf zu decken, ohne auf Bargeld angewiesen zu sein. Dadurch sollen Missbrauchsmöglichkeiten reduziert und die Verwaltung der finanziellen Unterstützung vereinfacht werden. Die Karte wird in Kooperation mit verschiedenen Geschäften und Dienstleistern akzeptiert, um eine breite Nutzung zu gewährleisten.
Quelle: Presse Augsburg