Freitag, 01 August 2025 18:00

Sechsjähriger floh aus Angst vor Gewalt

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Sechsjähriger floh vor Gewalt ins Ungewisse. Sechsjähriger floh vor Gewalt ins Ungewisse. pixabay/Foto illustrativ

Ein kleiner Junge flieht halbnackt und allein im Januar – ein Fall erschüttert Bayern. Das Schöffengericht Augsburg hat den Vater und die Stiefmutter eines Sechsjährigen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Anklage warf ihnen schwere Misshandlung, Freiheitsberaubung sowie gefährliche Körperverletzung vor. Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft – nach fünf Verhandlungstagen fiel das Urteil.

Inhaltsverzeichnis:

Vater sperrte Kind im Heizungsraum ein

Zwischen Januar 2024 und Januar 2025 soll das Ehepaar den Buben mehrfach eingesperrt, geschlagen und mit Kabelbindern gefesselt haben. Der Heizungsraum, eine Abstellkammer oder das Kinderzimmer dienten als Orte der Isolation. Dem Kind wurde Essen und Trinken vorenthalten. Stattdessen ließ man ihn mit Windel und Beißring allein.

Die Flucht erfolgte Anfang 2025. Der Bub war nur leicht bekleidet, hatte ein Stofftier bei sich und irrte hungrig an einer Landstraße im Landkreis Aichach-Friedberg umher. Eine Autofahrerin bemerkte ihn. Da er sich weigerte, nach Hause zurückzukehren, brachte sie ihn zu einer Kindergartenfreundin. Dort offenbarte er, dass er aus dem Fenster geflüchtet war – aus Angst vor seinem Vater.

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Gutachten bestätigen Misshandlungen

Ein Rechtsmediziner dokumentierte zahlreiche Verletzungen. Diese seien konsistent mit stumpfer Gewalt. Ein Kinderneurologe wies auf extreme psychische Risiken hin. Die emotionale Vernachlässigung und Misshandlungen führten laut Experten zu maximalen Risikofaktoren für psychische Störungen.

Ein Video aus der Vernehmung des Kindes wurde am zweiten Prozesstag gezeigt. Darin beschrieb er wiederholte Einsperrungen und die Verwendung von Kabelbindern. Er erkannte deren Farbe und schilderte Details des Tathergangs. Auch am Tag seiner Flucht sei er zuvor eingesperrt gewesen.

Urteil und Reaktionen im Gericht

Der Vater erhielt drei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe, die Stiefmutter drei Jahre und zwei Monate. Staatsanwalt Philipp Bodenmüller hatte leicht höhere Strafen gefordert. Er betonte, das Kind habe „alles verloren“. Die Nebenklagevertreterin Isabel Kratzer-Ceylan erklärte, der Bub sei „wie der letzte Dreck“ behandelt worden.

Die Verteidiger sprachen von Teilgeständnissen. Andreas Thomalla beantragte eine Bewährungsstrafe für den Vater. Der Tod seiner ersten Ehefrau sei ein Auslöser der Situation gewesen. Auch die Stiefmutter bat über ihren Anwalt Felix Egner um mildernde Umstände. Sie habe die Haupttaten nicht begangen.

Junge lebt in Wohngruppe

Der Bub lebt inzwischen in einer familienanalogen Wohngruppe der Jugendhilfe. Die Richterin Kathrin Schmid erklärte, es sei schwer, bei solch schwerwiegenden Taten ein passendes Strafmaß zu finden. Das Gericht war von der Wahrheit der Aussagen des Jungen überzeugt. Beide Angeklagten sitzen seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Eine Berufung wurde angekündigt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Aichacher Nachrichten, www.360edumobi.com/de