Montag, 14 April 2025 14:20

Kontrolle in Friseursalons - Zoll entdeckt Verstöße

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Finanzkontrolle Schwarzarbeit Finanzkontrolle Schwarzarbeit pixabay/Foto illustrativ

Am 8. April 2025 führte das Hauptzollamt Augsburg eine breit angelegte Kontrolle in der Schönheits- und Körperpflegebranche durch. Mehr als 60 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften rund 160 Angestellte in über 75 Betrieben. Betroffen waren Friseursalons, Nagelstudios, Kosmetiksalons und Barbershops im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts, darunter Schwaben und angrenzende Regionen Oberbayerns.

Inhaltsverzeichnis:

Hinweise auf Verstöße gegen Mindestlohnpflicht in 15 Betrieben

Im Fokus standen Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Bereits während der Kontrollen ergaben sich in über 25 Fällen erste Verdachtsmomente.

In 15 Fällen besteht der dringende Verdacht, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Diese Unternehmen stehen nun unter besonderer Beobachtung der FKS. Die betroffenen Branchen gelten als besonders anfällig für Verstöße gegen Arbeitsvorschriften.

Zudem ergaben sich Hinweise auf nicht gemeldete Beschäftigungsverhältnisse. Die Beamten führten Gespräche mit Mitarbeitern und werteten Unterlagen direkt vor Ort aus. Die Verdachtsfälle werden nun detailliert geprüft.

Zwei Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte

Die Kontrolle führte außerdem zur Einleitung von zwei Bußgeldverfahren. Dabei geht es um den Verdacht der illegalen Beschäftigung von Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis. Diese Fälle betreffen ausländische Arbeitskräfte, die offenbar keine Genehmigung zur Erwerbstätigkeit in Deutschland vorlegen konnten.

Die Ermittlungen werden nun durch die FKS fortgeführt. Arbeitgebern drohen je nach Schwere der Verstöße empfindliche Geldbußen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Ziel - faire Arbeitsbedingungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt solche Schwerpunktkontrollen regelmäßig durch. Derartige Maßnahmen dienen der Aufdeckung und Ahndung unrechtmäßiger Beschäftigungen. Ziel ist der Schutz fairer Arbeitsverhältnisse sowie die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.

Zu den wichtigsten Aufgaben der FKS gehören:

  • Sicherstellung des gesetzlichen Mindestlohns
  • Überprüfung der Sozialversicherungspflichten
  • Bekämpfung illegaler Beschäftigung
  • Schutz regulärer Unternehmen vor unfairer Konkurrenz

Die Zollverwaltung kündigte an, die Überprüfungen auch künftig fortzusetzen. Verdachtsfälle sollen konsequent verfolgt werden. Der Einsatz vom 8. April zeigt, dass die Behörden weiterhin gezielt gegen Missstände in besonders sensiblen Branchen vorgehen.

Quelle:Presse Augsburg, www.24edu.info/de