Inhaltsverzeichnis:
- Versuch mit gefälschtem Geldschein in Münchner Disco
- Drogen und Drucker mit 39 gefälschten Banknoten
- Verfahren vor dem Jugendschöffengericht in Augsburg
- Hintergrund zu Falschgeld in Deutschland
Versuch mit gefälschtem Geldschein in Münchner Disco
Der junge Mann suchte sich gezielt eine große Diskothek am Münchner Maximiliansplatz aus. Dort bestellte er zwei Wodka-Red-Bull und wollte mit einer manipulierten Banknote zahlen. Der Kassierer überprüfte die Banknote sofort mit einem Prüfgerät. Innerhalb von Sekunden stellte sich heraus, dass es sich um Falschgeld handelte.
Der 20-Jährige wurde festgehalten, bis die Polizei eintraf. Die Beamten durchsuchten ihn und fanden zusätzlich fünf Portionen Kokain. Dieser Fund verstärkte den Verdacht, dass er nicht nur Falschgeld im Umlauf bringen wollte, sondern auch im Drogenhandel aktiv war.
Drogen und Drucker mit 39 gefälschten Banknoten
Die anschließende Wohnungsdurchsuchung brachte weitere Beweise ans Licht. In einem Drucker entdeckte die Polizei insgesamt 39 gefälschte 50-Euro-Scheine mit einem Nennwert von 1950 Euro. Der junge Mann erklärte, er habe die Falsifikate von einem Unbekannten erworben.
Die Ermittler gingen davon aus, dass er das Kokain verkaufen wollte. Die Anklage lautete daher sowohl auf Geldfälschung als auch auf Drogenhandel. Bereits im Juli war ein Verhandlungstermin angesetzt, den der Angeklagte jedoch versäumte.
Verfahren vor dem Jugendschöffengericht in Augsburg
Weil er nach eigener Aussage die Ladung nicht erhalten habe und sich im Ausland befand, wurde das erste Verfahren ausgesetzt. Danach erhielt er eine erneute Ladung. Doch auch diesmal erschien er nicht.
Anwesend waren Richter Nicolas Pfeil, Verteidiger Felix Dimpfl, Staatsanwalt Robert Birkner sowie ein Polizeizeuge. Da der Angeklagte bereits zum zweiten Mal fernblieb, erließ das Jugendschöffengericht einen Haftbefehl. Sein Verteidiger verwies auf die anwaltliche Schweigepflicht und gab keine Auskunft über den Aufenthaltsort.
Hintergrund zu Falschgeld in Deutschland
Das „Inverkehrbringen von Falschgeld“ ist nach deutschem Gesetz ein Verbrechen. Die Herstellung oder Weitergabe kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Besonders häufig betroffen ist der 50-Euro-Schein. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2023 bei rund 58.000 Delikten etwa 160.000 gefälschte Banknoten sichergestellt.
- 28 Prozent der sichergestellten Fälschungen betrafen die 50-Euro-Note.
- Bei einer Durchsuchung im aktuellen Fall wurden 39 gefälschte Banknoten gefunden.
- Zusätzlich entdeckte die Polizei fünf Portionen Kokain.
Ob der junge Augsburger jemals gefasst wird, ist unklar. Der Haftbefehl bleibt bestehen.
Quelle: Augsburger Allgemeine, www.milekcorp.com/de