Mittwoch, 07 Mai 2025 13:34

Fluchtversuch in Ingolstadt scheitert – 28-Jähriger festgenommen

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Fluchtversuch Fluchtversuch pixabay/Foto illustrativ

Ein dramatischer Fluchtversuch eines Abschiebehäftlings hat am Dienstagabend in Ingolstadt für einen großangelegten Polizeieinsatz gesorgt. Ein 28-jähriger Nigerianer, der sich in Abschiebehaft befand, konnte zunächst entkommen, wurde aber noch in derselben Nacht wieder aufgegriffen. Der Vorfall ereignete sich während eines Gefangenentransports von Eichstätt zum Amtsgericht in Ingolstadt.

Inhaltsverzeichnis:

Ingolstadt nordbahnhof wird zum Wendepunkt

Kurz vor Mitternacht konnte der Mann von der Landespolizei im Bereich des Nordbahnhofs wieder festgenommen werden. Er hatte dort einen Passanten nach dem Weg gefragt. Der Passant bemerkte, dass der 28-Jährige noch Handschellen trug, obwohl er sich bereits umgezogen hatte. Der Mann reagierte geistesgegenwärtig und alarmierte sofort die Polizei. Die Einsatzkräfte griffen zu und beendeten die Suche.

Flucht an einer Tankstelle in Ingolstadt

Der Mann wurde zuvor aus der Abschiebehaftanstalt in Eichstätt zum Gerichtstermin nach Ingolstadt gebracht. Während des Transports äußerte er, dringend eine Toilette aufsuchen zu müssen. Die Beamten hielten an einer Tankstelle. In diesem Moment nutzte der Gefangene die Gelegenheit: Er flüchtete barfuß, mit gefesselten Händen. Die Beamten konnten ihn nicht sofort stoppen.

Einsatz mit Großaufgebot

Unmittelbar nach der Flucht begann eine intensive Suchaktion. Eingesetzt wurden:

  • mehrere Streifenwagen der Landes- und Bundespolizei,
  • Personensuchhunde,
  • ein Polizeihubschrauber.

Die Fahndung konzentrierte sich auf das Stadtgebiet von Ingolstadt. Die Behörden gaben an, dass vom Flüchtigen keine Gefahr für die Bevölkerung ausging. Er war zuvor nur wegen unerlaubter Einreise polizeilich aufgefallen.

Rückkehr in die Abschiebehaft in Eichstätt

Nach seiner Festnahme wurde der 28-Jährige erneut in die Abschiebehaftanstalt in Eichstätt gebracht. Er war nach Angaben der Polizei unerlaubt nach Deutschland eingereist. Eine Gefahr oder Gewalttätigkeit wurde ihm nicht nachgewiesen. Die rechtlichen Grundlagen für seine Inhaftierung basierten auf einem richterlichen Beschluss.

Hintergrund zur Abschiebehaft

Eine Abschiebehaft ist zulässig, wenn Personen ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen. Dies betrifft:

  • Menschen mit abgelehntem Asylantrag,
  • Personen mit abgelaufener Aufenthaltserlaubnis,
  • Menschen, die illegal eingereist sind.

Im Fall des 28-jährigen Nigerianers traf letzteres zu. Die Maßnahme sollte sicherstellen, dass seine Abschiebung planmäßig erfolgen kann.

Quelle: BR24, wpblogs4free.com/de