Inhaltsverzeichnis:
- Komplikation beim Magenballon führte zu tödlichem Vorfall
- Urteil nach dreitägigem Prozess
- Ein zweiter Fall aus dem Jahr 2019
- Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit unterschiedlichen Einschätzungen
- Keine abschließende Rechtssicherheit
Komplikation beim Magenballon führte zu tödlichem Vorfall
Im November 2020 ließ sich eine Patientin in einer Augsburger Praxis einen Magenballon einsetzen. Dabei kam es zu einem dramatischen Zwischenfall. Der Ballon gelangte während des Befüllens offenbar in den Rachenraum. Dort blockierte er die Atemwege. Die Folge war ein schwerer Sauerstoffmangel.
Trotz aller medizinischen Maßnahmen erlitt die Frau einen massiven Hirnschaden. Sie wurde später im Universitätsklinikum Augsburg von der künstlichen Beatmung genommen. Der Tod der Patientin war nicht mehr abzuwenden. Das Gericht stellte fest, dass die 63-jährige Ärztin beim Eingriff fahrlässig gehandelt hatte. Sie hatte das Endoskop vorzeitig entfernt – ein entscheidender Fehler.
Urteil nach dreitägigem Prozess
Die Richterin Silke Knigge sprach am Dienstagabend das Urteil. Die Angeklagte erhielt acht Monate auf Bewährung und muss zusätzlich 20.000 Euro an die Organisation „Bunter Kreis“ zahlen. Die Strafe betrifft nur den Fall der Frau mit dem Magenballon.
Ein zweiter Fall aus dem Jahr 2019
Ein zweiter Fall aus dem Jahr 2019 wurde ebenfalls vor Gericht verhandelt. Damals starb ein 111 Kilogramm schwerer Patient nach einer Magenspiegelung. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Ansicht, die Ärztin habe auch hier fahrlässig gehandelt. Der Patient erlitt einen Herz-Kreislauf-Stillstand, nachdem es während des Eingriffs vermutlich zu einem Kehlkopfkrampf kam.
Gerichtsmediziner Professor Oliver Peschel stellte bei der Obduktion schwere Herz- und Lungenerkrankungen fest. Diese hatte der Patient der Ärztin nicht mitgeteilt. Das Gericht sah in diesem Fall keine ausreichenden Beweise für ein schuldhaftes Verhalten. Die Angeklagte wurde daher freigesprochen.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit unterschiedlichen Einschätzungen
Staatsanwalt Julian Küffer forderte ursprünglich eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten. In seinem Plädoyer machte er deutlich, dass die Ärztin für beide Todesfälle verantwortlich sei. Besonders kritisierte er das fehlende Notfallmanagement. Im Fall des männlichen Patienten sei eine Intubation unterlassen worden.
Die Verteidiger David Herrmann und Florian Engert forderten hingegen einen Freispruch in beiden Fällen. Sie zweifelten die Aussagen der Gutachter an. Herrmann betonte, die Folgen des Eingriffs seien nicht vorhersehbar gewesen. Engert verwies darauf, dass das vorzeitige Entfernen des Endoskops ein einmaliger, nicht absehbarer Zwischenfall gewesen sei.
Keine abschließende Rechtssicherheit
Das Urteil gegen die Ärztin ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt offen, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Die Tragik der beiden Todesfälle wurde im Gerichtssaal deutlich benannt. Nur im Fall des Magenballons sah die Richterin einen klaren Behandlungsfehler. Die Vorgeschichte des männlichen Patienten hingegen entlastete die Ärztin im zweiten Verfahren vollständig.
Quelle: Augsburger Allgemeine, www.24edu.info/de